Die Ausübung des Tierheilpraktiker-Berufes ist (anders als beim Human-Heilpraktiker) gesetzlich nicht geregelt. Auch die Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker" ist nicht geschützt. Eine gesetzliche Richtlinie für die Tierheilpraktiker-Ausbildung gibt es somit nicht. Im Idealfall sollten die notwendigen Kenntnisse in einer schulischen Ausbildung mit abschliessender Prüfung erworben worden sein.
Auch wenn die Bezeichnung "Tierheilpraktiker" in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist, gibt es selbstverständlich gesetzliche Regelungen an die sich jeder Tierheilpraktiker in seiner Berufspraxis halten muss. Hierzu zählen u. a.:
Am 16. November 2022 verkündete das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des ersten Senats vom 29. September 2022 zum Tierärztevorbehalt.
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit der aktuellen Entscheidung zum Tierarzneimittelgesetz das Wohl der Tiere indem es die Anwendung der Humanhomöopathie durch Tierheilpraktiker und Tierbesitzer wieder erlaubt.
Demnach dürfen nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte homöopathische Mittel wieder von Tierheilpraktikern und Tierbesitzern bei nicht lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden.